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Wie und wo verkauft man eine Airsoft-Nachbildung zwischen Privatpersonen in der Schweiz?

Wie verkaufe ich eine Airsoft-Replika in der Schweiz – FAQ Airsoft-occasion.ch

Wie verkaufe ich eine Airsoft-Replika in der Schweiz über Airsoft-occasion.ch?

Sie möchten eine Airsoft-Replika in der Schweiz verkaufen und dabei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten? Dieser Leitfaden erklärt kurz, wie der Verkauf auf Airsoft-occasion.ch funktioniert und welche rechtlichen Pflichten Sie nach dem Schweizer Waffenrecht beachten müssen (Waffengesetz / Waffenverordnung).

1. Ihr Konto auf Airsoft-occasion.ch erstellen

Die Kontoerstellung ist kostenlos und schaltet Sie zunächst als Käufer frei.

Als Käufer können Sie sofort:

  • alle Inserate durchsuchen,
  • Verkäufer über die Plattform-Nachrichten kontaktieren,
  • Inserate zu Ihren Favoriten hinzufügen.

2. Verifizierter Verkäufer werden

Um eigene Inserate zu veröffentlichen, müssen Sie zunächst verifizierter Verkäufer werden. So reduzieren wir anonyme Konten und stärken das Vertrauen innerhalb der Community.

Um verifizierter Verkäufer zu werden, ist erforderlich:

  • ein Verkäufer-Abonnement direkt auf der Plattform abzuschliessen;
  • eine Identitätsprüfung mit einem amtlichen Ausweis (z. B. Identitätskarte, Pass) über unseren sicheren Partner (Stripe Identity) durchzuführen;
  • mindestens 18 Jahre alt zu sein und die Vorgaben des Schweizer Waffenrechts zu erfüllen.

Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, wird Ihr Konto als verifizierter Verkäufer aktiviert und Sie können Airsoft-Repliken in der Schweiz sicher inserieren und verkaufen.

3. Ihr Airsoft-Inserat veröffentlichen

Sobald Sie die E-Mail zur Bestätigung der Aktivierung Ihres Verkäuferkontos erhalten haben, können Sie Ihr erstes Inserat erstellen: Airsoft-Inserat hinzufügen.

Damit Sie Ihre Replika schneller verkaufen, empfehlen wir:

  • einen klaren Titel (Modell, Marke, Replika-Typ) zu verwenden;
  • mehrere klare Fotos der Replika und des Zubehörs hinzuzufügen;
  • den Zustand (neu, sehr gut, gebraucht), die Energie/Leistung (FPS/Joule) und eventuelle Modifikationen anzugeben;
  • die Bedingungen für persönliche Übergabe oder Versand (Ort, Kanton, allfällige Kosten) zu präzisieren;
  • die Regeln der Spielfelder / Vereine bezüglich zulässiger Leistungen zu respektieren.

4. Was sagt das Schweizer Recht zum Verkauf von Airsoft-Repliken?

Der Verkauf von Airsoft-Repliken in der Schweiz wird durch das Waffengesetz (WG; SR 514.54) und die Waffenverordnung (WV; SR 514.541) geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie vor einem Verkauf beachten müssen.

4.1 Alter und Identität des Käufers prüfen

Das Gesetz auferlegt dem Verkäufer eine Sorgfaltspflicht (Art. 10a WG). Bevor Sie eine Airsoft-Replika abgeben, müssen Sie sicherstellen, dass der Käufer:

  • mindestens 18 Jahre alt ist;
  • einen gültigen amtlichen Ausweis vorweist, zum Beispiel:
    • Schweizer Identitätskarte;
    • Schweizer Pass;
    • Ausländerausweis C.

Auf Airsoft-occasion.ch wird die Identität der Verkäufer bereits durch uns überprüft. Das Gesetz verlangt jedoch zusätzlich, dass der Verkäufer bei jedem Verkauf Alter und Identität des Käufers prüft.

4.2 Verbot für bestimmte ausländische Staatsangehörige

Gemäss Artikel 12 der Waffenverordnung ist es verboten, Waffen oder wesentliche Waffenbestandteile – dazu zählen auch bestimmte Airsoft-Repliken – an Staatsangehörige der folgenden Staaten zu verkaufen:

  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Person in der Schweiz wohnhaft ist. Im Zweifelsfall sollten Sie den amtlichen Ausweis des Käufers genau prüfen und sich beim kantonalen Waffenbüro erkundigen.

4.3 Schriftlicher Kaufvertrag (obligatorisch)

Artikel 11 des Waffengesetzes (WG; SR 514.54) schreibt einen schriftlichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer vor, wenn eine Airsoft-Replika oder ein für sie wesentlicher Bestandteil verkauft wird.

Dieser Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Verkäufers;
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Käufers;
  • Art, Hersteller, Bezeichnung der Replik (z. B. «AEG 6 mm») sowie Datum und Ort des Verkaufs;
  • Art und Nummer des amtlichen Ausweises des Käufers.

Der Vertrag wird in zwei Exemplaren erstellt; Käufer und Verkäufer müssen ihr Exemplar jeweils mindestens 10 Jahre aufbewahren.

4.4 Gegebenenfalls Übermittlung des Vertrages an den Kanton

In vielen Kantonen gelten bestimmte Airsoft-Repliken als deklarationspflichtige Waffen. In diesen Fällen muss die veräussernde Person in der Regel eine Kopie des Vertrages innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkauf an die zuständige kantonale Behörde (Waffenbüro) senden.

Die genaue Praxis kann von Kanton zu Kanton variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihr kantonales Waffenbüro, um zu klären, ob Ihre Replik deklarationspflichtig ist und welche Schritte genau erforderlich sind.

4.5 Sorgfaltspflicht des Verkäufers

Gemäss Artikel 10a WG hat der Verkäufer eine Sorgfaltspflicht. Er muss insbesondere:

  • Identität und Alter des Käufers anhand eines gültigen Ausweises überprüfen;
  • sicherstellen, dass der Verkauf keine gesetzlichen Verbote verletzt (Alter, Herkunftsland, Eignung usw.);
  • den schriftlichen Kaufvertrag korrekt ausfüllen, unterschreiben und aufbewahren;
  • gegebenenfalls eine Kopie des Vertrages an das kantonale Waffenbüro schicken, falls die Replik deklarationspflichtig ist.

Wir empfehlen zusätzlich, eine Kopie des Ausweisdokuments des Käufers zu verlangen und zusammen mit dem Vertrag während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren.

Nützliche offizielle Links

Wichtig: Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der offiziellen Gesetzestexte und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Gesetzeslage kann sich ändern, und einzelne Regelungen können je nach Kanton unterschiedlich sein. Im Zweifelsfall sollten Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen prüfen und die zuständige kantonale Behörde kontaktieren.

Airsoft-occasion.ch stellt lediglich die Plattform für Käufer und Verkäufer zur Verfügung. Die Einhaltung des Schweizer Waffenrechts liegt in der eigenen Verantwortung jedes Nutzers.

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