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Wie und wo verkauft man eine Airsoft-Nachbildung zwischen Privatpersonen in der Schweiz?

FAQ Verkauf einer Replik

1. Erstellen Sie Ihr Konto auf Airsoft-occasion.ch

Erstellen Sie Ihr Konto und authentifizieren Sie sich kostenlos mit Ihrem Ausweis HIER. Ihr Konto wird innerhalb von maximal 48 Stunden validiert.

 

2. Eine Anzeige erstellen

Sobald Sie die Bestätigungs-E-Mail für die Aktivierung Ihres Kontos erhalten haben, können Sie Ihre erste Anzeige hier kostenlos schalten!

3. Ich habe einen Käufer! Was sagt das Gesetz?

 

Zur besseren Verständlichkeit haben wir die relevanten Gesetzestexte zusammengefasst:

 

3.1 Gültiger Ausweis

Vor dem Verkauf muss der Verkäufer sicherstellen, dass der Käufer volljährig ist und einen der folgenden Ausweise besitzt:

  • Schweizer Identitätskarte
  • Schweizer Pass
  • Aufenthaltsbewilligung C

 

Außerdem ist es gemäß Artikel 12 der OArm verboten, Airsoft-Replikas oder wesentliche Ersatzteile an Staatsangehörige der folgenden Länder zu verkaufen:

  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

 

3.2 Kaufvertrag

Artikel 11 des Waffengesetzes (LArm; RS 514.54) regelt folgende Punkte:

Beim Verkauf einer Airsoft-Replik oder von wesentlichen Ersatzteilen ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer erforderlich. Der Vertrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Verkäufers
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Käufers
  • Typ, Hersteller, Bezeichnung, sowie das Datum und der Verkaufsort
  • Art und Nummer des Ausweises des Käufers

 

Der Vertrag muss in zweifacher Ausführung aufbewahrt werden, sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer, für mindestens 10 Jahre.

 

Ein Mustervertrag ist hier verfügbar:

Schriftlicher Vertrag

 

3.3 Sorgfaltspflicht

Gemäß Artikel 10a Absatz 1 des Waffengesetzes (LArm) ist der Verkäufer verpflichtet, die Identität und das Alter des Käufers mit einem der Ausweisdokumente aus Punkt 3.1 zu überprüfen.

Wir empfehlen auch, eine Kopie des Ausweises des Käufers anzufordern und diese zusammen mit dem Vertrag aufzubewahren.

 

Nützliche Links:

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