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Wie und wo verkauft man eine Airsoft-Nachbildung zwischen Privatpersonen in der Schweiz?

Wie verkaufe ich eine Airsoft-Replika in der Schweiz – FAQ Airsoft-occasion.ch

Wie verkaufe ich eine Airsoft-Replika in der Schweiz über Airsoft-occasion.ch?

Sie möchten eine Airsoft-Replika in der Schweiz verkaufen und dabei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten? Dieser Leitfaden fasst die wichtigsten Schritte auf Airsoft-occasion.ch sowie die relevanten rechtlichen Pflichten (Waffengesetz / Waffenverordnung) zusammen.

1. Verkäuferkonto auf Airsoft-occasion.ch erstellen

Um eine Replika zu verkaufen, müssen Sie zunächst ein Konto erstellen und verifizierter Verkäufer werden.

  • Erstellen Sie Ihr Airsoft-occasion.ch Konto in wenigen Minuten.
  • Verifizieren Sie sich mit einem offiziellen Ausweisdokument, damit wir prüfen können, dass Sie volljährig sind und die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Sobald Ihr Konto verifiziert ist, können Sie Ihre Inserate sicher veröffentlichen.

2. Ihr Airsoft-Inserat veröffentlichen

Sobald Sie die E-Mail zur Bestätigung der Aktivierung Ihres Verkäuferkontos erhalten haben, können Sie Ihr erstes Inserat kostenlos erstellen: Airsoft-Inserat hinzufügen.

Damit Sie Ihre Replika schneller verkaufen, empfehlen wir:

  • einen klaren Titel (Modell, Marke, Replika-Typ) zu verwenden;
  • mehrere klare Fotos der Replika und des Zubehörs hinzuzufügen;
  • den Zustand (neu, sehr gut, gebraucht), die Energie/Leistung und eventuelle Modifikationen anzugeben;
  • die Bedingungen für persönliche Übergabe oder Versand zu präzisieren.

3. Was sagt das Schweizer Recht zum Verkauf von Airsoft-Repliken?

Der Verkauf von Airsoft-Repliken in der Schweiz wird durch das Waffengesetz (WG) und die Waffenverordnung (WV) geregelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, die Sie vor einem Verkauf beachten müssen.

3.1 Alter und Identität des Käufers prüfen

Vor dem Verkauf einer Airsoft-Replika muss der Verkäufer prüfen, ob der Käufer volljährig ist und über ein gültiges Ausweisdokument verfügt, zum Beispiel:

  • Schweizer Identitätskarte
  • Schweizer Pass
  • Niederlassungsbewilligung C

Ausserdem ist es gemäss Artikel 12 der Waffenverordnung (OArm) verboten, Airsoft-Repliken oder für diese wesentliche Bestandteile an Staatsangehörige der folgenden Länder zu verkaufen:

  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

3.2 Schriftlicher Kaufvertrag obligatorisch

Artikel 11 des Waffengesetzes (WaffG; SR 514.54) schreibt einen schriftlichen Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer vor, wenn eine Airsoft-Replika oder ein für sie wesentlicher Bestandteil verkauft wird.

Dieser Vertrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Verkäufers;
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift des Käufers;
  • Art, Hersteller, Bezeichnung sowie Datum und Ort des Verkaufs;
  • Art und Nummer des offiziellen Ausweisdokuments des Käufers.

Der Vertrag muss in zwei Exemplaren erstellt und von Verkäufer und Käufer während mindestens 10 Jahren aufbewahrt werden.

Ein gebrauchsfertiges Vertragsmuster ist auf der Website des Bundesamtes für Polizei (fedpol) verfügbar:
Offizielles Muster eines schriftlichen Waffenverkaufsvertrags

3.3 Sorgfaltspflicht des Verkäufers

Gemäss Artikel 10a Absatz 1 des Waffengesetzes hat der Verkäufer eine Sorgfaltspflicht. Er muss insbesondere:

  • Identität und Alter des Käufers anhand eines gültigen Ausweises überprüfen;
  • sicherstellen, dass der Verkauf keine der gesetzlichen Verbote verletzt;
  • den schriftlichen Vertrag korrekt ausfüllen und aufbewahren.

Wir empfehlen zusätzlich, eine Kopie des Ausweisdokuments des Käufers zu verlangen und zusammen mit dem Vertrag während der gesetzlichen Frist aufzubewahren.

Nützliche offizielle Links

Diese Zusammenfassung ersetzt nicht die Lektüre der offiziellen Gesetzestexte. Im Zweifelsfall sollten Sie die aktuelle Gesetzgebung konsultieren oder die zuständige kantonale Behörde kontaktieren.

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